Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 22.03.2007 - 1 K 441/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18296
FG Niedersachsen, 22.03.2007 - 1 K 441/03 (https://dejure.org/2007,18296)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.03.2007 - 1 K 441/03 (https://dejure.org/2007,18296)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. März 2007 - 1 K 441/03 (https://dejure.org/2007,18296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einspruchseinlegung: bei isoliertem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist, bei Fehlen einer Einspruchsbegründung - Einspruchsfrist bei Fehlen eines Postausgangsvermerks

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einlegen eines Einspruchs gegen Vermögenssteuerbescheide; Auslegung von Rechtsbehelfschriften eines Steuerberaters nach den Grundsätzen zur Auslegung von Willenserklärungen; Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes bei der Auslegung von Rechtsbehelfen

  • Judicialis

    BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 355 Abs. 1; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 133
    Auslegung; Willenserklärungen; Rechtsbehelfsschrift; Effektiver Rechtsschutz - Auslegung von Rechtsbehelfsschriften eines Steuerberaters nach den zu § 133 BGB entwickelten Grundsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslegung von Rechtsbehelfsschriften eines Steuerberaters nach den zu § 133 BGB entwickelten Grundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einlegen eines Einspruchs gegen Vermögenssteuerbescheide; Auslegung von Rechtsbehelfschriften eines Steuerberaters nach den Grundsätzen zur Auslegung von Willenserklärungen; Beachtung des Gebots effektiven Rechtsschutzes bei der Auslegung von Rechtsbehelfen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.2006 - II B 99/05

    Zu Unrecht ergangenes Prozessurteil als Verfahrensmangel; Feststellungslast für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.03.2007 - 1 K 441/03
    Dabei trägt das Finanzamt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für den Tag der Aufgabe des Verwaltungsaktes zur Post (vgl. BFH, Beschluss vom 26. Juni 2006 II B 99/05, BFH/NV 2006, 1860).

    Aus dem Datum einer Entscheidung kann nicht auf den Tag der Aufgabe zur Post geschlossen werden (so BFH, Beschluss vom 26. Juni 2006 II B 99/05, BFH/NV 2006, 1860).

    Bei dieser Ungewissheit ist der Senat in Anlehnung an die Entscheidung des BFH vom 26. Juni 2006 II B 99/05, BFH/NV 2006, 1860 zu Gunsten der Kläger davon ausgegangen, dass die angefochtenen Bescheide nicht vor dem 27. März 2003 zur Post gegeben wurden - einer Zeitspanne, die der des Bescheides vom 12.09.2003 entspricht - und dass die in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bestimmte Frist frühestens am 30. April 2003 endete.

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.03.2007 - 1 K 441/03
    Die Auslegung hat sich nach den Vorgaben des § 133 BGB zu orientieren, der im Besteuerungsverfahren entsprechend anzuwenden ist (ständige Rspr. des BFH, vgl.z. B. Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589).

    Das gilt sowohl für die Auslegung prozessualer wie für außerprozessuale Rechtsbehelfe und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Willenserklärung einer rechtskundigen oder rechtsunkundigen Personen handelt (vgl. BFH, Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589;vom 24. August 2006 XI B 149/05, BFH/NV 2006, 2035).

    Bei der Auslegung von Rechtsbehelfen ist zudem das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993 1 BvR 249/92, NJW 1993, 1635, vgl. auch BFH, Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589; BFH, Beschluss vom 24. August 2006 XI B 149/05, BFH/NV 2006, 2035).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.03.2007 - 1 K 441/03
    Bei der Auslegung von Rechtsbehelfen ist zudem das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993 1 BvR 249/92, NJW 1993, 1635, vgl. auch BFH, Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589; BFH, Beschluss vom 24. August 2006 XI B 149/05, BFH/NV 2006, 2035).

    So hat das BVerfG bereits in seinemBeschluss vom 2. März 1993 1 BvR 249/92, NJW 1993, 1635 erkannt, dass bei einem Wiedereinsetzungsgesuch wegen Versäumung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten wird, wenn verlangt wird, dass die Einlegung des Einspruchs entweder ausdrücklich erklärt oder jedenfalls allein aus dessen Formulierung ersichtlich wird.

  • BFH, 24.08.2006 - XI B 149/05

    Einspruch - rechtsschutzgewährende Auslegung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.03.2007 - 1 K 441/03
    Das gilt sowohl für die Auslegung prozessualer wie für außerprozessuale Rechtsbehelfe und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Willenserklärung einer rechtskundigen oder rechtsunkundigen Personen handelt (vgl. BFH, Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589;vom 24. August 2006 XI B 149/05, BFH/NV 2006, 2035).

    Bei der Auslegung von Rechtsbehelfen ist zudem das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993 1 BvR 249/92, NJW 1993, 1635, vgl. auch BFH, Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589; BFH, Beschluss vom 24. August 2006 XI B 149/05, BFH/NV 2006, 2035).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht